Was ist Clomazone?

Clomazone im Pflanzengift "Brasan"

BRASAN enthält die beiden Komponenten Clomazone und Dimethachlor. Clomazone verhindert die Chlorophyllsynthese: Die Blätter werden weiß und sterben ab. Dimethachlor greift die Pflanze von der Wurzel her an. Das Gift wird unmittelbar nach der Aussaat vor allem von Raps in Konzentrationen von 2 bis 4 Litern pro Hektar ausgebracht. Kräuter und Gräser werden vernichtet (der Boden wird "steril"). Nur Raps schafft es in der Regel, durch eine geringfügig andere Keimdauer zu überleben, und bleibt als "Nutzpflanze" übrig. Clomazone ist relativ flüchtig und kann sich schon bei geringster Fahrlässigkeit des Spritzenfahrers als so genannte Sekundärverfrachtung im gesamten Umland der behandelten Ackerfläche ausbreiten und weite Landstriche belasten. Genau dies ist im Herbst 2001 nicht nur in der Region um Pulow geschehen, sondern Schäden durch Clomazone wurden aus ganz Norddeutschland, Dänemark und Polen gemeldet. Unsere eigenen Beobachtungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern zeigten augenfällig denselben Schaden. Selbst in dichten Waldstücken fand man die weiß verfärbten Pflanzen. Clomazone ist auch in den anderen beiden wichtigen Pflanzenvernichtern im so genannten Vorauflauf CIRRUS (Syngenta) und NIMBUS (BASF) enthalten.


Umstrittenes Pestizid "Brasan" wieder zugelassen

Nachdem Brasan zum Jahresende 2001 seine Zulassung verloren hatte, kündigte folgende Presseinformation, die das Pestizid-Aktions-Netzwerk Deutschland am 22. Juli 2002 verbreitete, neue Probleme an:

Brasan, jenes Pflanzenschutzmittel, das im Herbst 2001 in Mecklenburg-Vorpommern einen Herbizid-Skandal auslöste, ist wieder zugelassen worden. PAN Germany kritisierte diese Zulassung, da sie gegen den vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutz verstößt und erneute Schäden durch das Mittel zu erwarten sind.

BBA hat Brasan erneut zugelassen

Im September 2001 führte die fahrlässige Ausbringung des Pestizids Brasan in Mecklenburg-Vorpommern zu Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfällen. Die Zulassung des stark flüchtigen Pflanzenschutzmittels endete im Dezember 2001. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) entschied jedoch vergangene Woche die Wiederzulassung des umstrittenen Mittels.

Umweltbundesamt verweigert sein Einvernehmen

Das Umweltbundesamt (UBA), die Einvernehmensstelle in der Pflanzenschutz-Zulassung, kritisierte diese Zulassung als rechtswidrig, da die von der BBA vorgesehenen Anwendungsbestimmungen für Brasan den Schutz des Naturhaushaltes nicht gewährleisten.

Neue Schäden programmiert

Brasan enthält den Wirkstoff Clomazone, der stark flüchtig ist. Deshalb besteht die Gefahr der Abdrift, insbesondere bei erhöhten Temperaturen und stärkerem Wind. Die BBA hält es trotzdem nicht für notwendig, strengere Anwendungsbestimmungen in Bezug auf Temperatur, Windgeschwindigkeit und Sicherheitsabstand einzuführen. Es ist grundsätzlich fraglich, ob derartige Auflagen einen neuen Skandal verhindern könnten, da solche Vorschriften in der Praxis oft nicht eingehalten werden.

PAN Germany fordert Zulassungsstop für Brasan

"Der Skandal in Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gezeigt, welche verheerenden Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen das Mittel haben kann", so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Deutschland. "Es ist unverantwortlich, Brasan wiederzuzulassen, zumal das UBA sein Einvernehmen nicht gegeben hat. Angesichts der sich wiederholenden Skandale in der Landwirtschaft müssen die Prinzipien des vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes auch in der Pestizidzulassung endlich stärker beachtet werden."

Weitere Informationen:

Christine Schmitt, Telefon +49 (040) 399191024),

Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Nernstweg 32, 22765 Hamburg
Telefon +49 040) 39919100, Fax +49 (040) 3907520, info@pan-germany.org

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