Das Südtiroler online Nachrichtenportal salto.bz berichtet:

Das Malser Pestizid-Verbot ist nichtig. Die Gemeinden haben keine Kompetenz, ein solches Verbot zu erlassen, befindet das Bozner Verwaltungsgericht. 

Mehr als fünf Jahre sind inzwischen vergangen. Im September 2014 hat sich die Malser Bevölkerung in einem Referendum mehrheitlich für ein Pestizidverbot in ihrer Gemeinde ausgesprochen. Daraufhin erließ der Gemeinderat eine Verordnung, die den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verbietet. Das Verbot sollte 2018 in Kraft treten, wurde aber gerichtlich ausgesetzt – weil inzwischen über 130 Malser Bürger dagegen vor Gericht gezogen waren. Am 9. Jänner 2019 fand die Sachverhandlung am Verwaltungsgericht in Bozen statt. Und nun, neun Monate später, ist das Urteil da.

Die vier Richter unter Vorsitz von Präsidentin Edith Engl haben entschieden: Das Malser Verbot ist nichtig.

Und zwar, weil die Gemeinde keinerlei Zuständigkeit habe, um ein Pestizidverbot zu erlassen. So die Kurzfassung des Urteils, das am gestrigen Mittwoch veröffentlicht wurde.

Die Richter kommen unter anderem zum Schluss, dass:

“In den angefochtenen Maßnahmen hat sich die Gemeinde Mals den Schutz der Umwelt und die Wahrung der Lebensqualität zum Ziel gesetzt und ist folglich in einem Sachbereich normativ tätig geworden, der der ausschließlichen Gesetzgebung des Staates vorbehalten ist und für welchen den Gemeinden, weder von einem Staats- noch von einem Landesgesetz eine entsprechende Befugnis oder Verordnungsgewalt zugewiesen worden ist.

(…) Der Gemeindekörperschaft ist von der Rechtsordnung nicht die notwendige Normsetzungsbefugnis zum Erlass der angefochtenen Verordnung zuerkannt worden, welche ein allgemeines, zeitlich unbegrenztes, flächendeckendes und systematisches Verbot der Austragung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf dem Gemeindegebiet vorsieht.”

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