Mehr als zwei Jahre ist es mittlerweile her, als das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit 1,7 Millionen Unterschriften – gesammelt innerhalb von zwei Wochen – selbst die Staatsregierung so beeindruckte, dass diese die Forderungen direkt in ein neues Arten- und Naturschutzgesetz übernahmen. Initiatoren als auch Landwirte ziehen eine „gemischte Zwischenbilanz“, wie der br bereits Anfang des Jahres berichtet hat.

Welche Flächen zum Biotop-Verbund deklariert und geschützt werden können, sei noch unklar. Auch sei das Interesse an Bio-Lebensmitteln hoch, an öffentlichen Stellen (Kitas, Krankenhäusern etc.) liegt deren Anteil jedoch noch im einstelligen Bereich. 

Dennoch wird das Volksbegehren als Erfolg empfunden, da folglich das bayerische Artenschutzgesetz festgeschrieben wurde, welches in vielen anderen Bundesländern zu ähnlichen Vorlagen geführt hat. Nun soll auch auf Bundesebene ein Insektenschutzgesetz verabschiedet werden.

Ein spezielles Monitoring-Konzept soll über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren die Umsetzung der Maßnahmen des neuen Naturschutz- und Begleitgesetzes sowie der Landtagsbeschlüsse der bayerischen Staatsregierung regelmäßig überprüfen.

https://volksbegehren-artenvielfalt.de 

Kategorien: Blog