Am 6. Mai 2022 hat nun nach zwei Jahren das Landesgericht Bozen Karl Bär, vom Umweltinstitut München, freigesprochen. Bereits im Januar hatte der letzte der 1376 Kläger seinen Strafantrag zurückgezogen. Letzten Freitag beantragte die Staatsanwaltschaft dann eine Änderung der Anklage, durch welche der noch im Raum stehende Vorwurf der Markenfälschung hinfällig wurde.

Das Umweltinstitut München versteht den Freispruch auch als wichtiges Urteil im Kontext der Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa. Gerade vor zwei Wochen hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weitreichendes Gesetz gegen Einschüchterungsklagen – sogenannte SLAPPs (strategic lawsuits aganst public participation) – vorgelegt.

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