Wie kann die Bundesregierung das Exportverbot für Pestizide realisieren?

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angekündigt, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten. Seit dem Antritt der Regierung im Dezember 2021 wurde kein konkreter Vorschlag zur Umsetzung veröffentlicht.

Ein Rechtsgutachten von Mirka Fries (LL.M.) und Ida Westphal (Ass. iur.) im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann. Das Gutachten fokussiert auf Pestizidprodukte und reine Wirkstoffe im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Mehr Infos unter: pan-germany.org