Syngenta-Studie in der Kritik
Thiamethoxam ist eines der drei hochbienengefährlichen Neonikotinoid-Wirkstoffe, die seit Ende 2013 einem zweijährigen Teil-Verbot unterliegen. Während Umweltverbände und Imker diese Verbotsentscheidung der EU als einen wichtigen Schritt für mehr Bestäuberschutz begrüßen, haben die Hersteller gegen diese Entscheidung Klage eingereicht.
Die EU hat 2013 für drei Insektizide aus der Klasse der Neonikotinoide, Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, sowie für das Insektizid Fipronil – ein Phenylpyrazol -ein zweijähriges Anwendungs-Moratorium erlassen. Es wird von den Herstellern als wissenschaftlich unbegründet kritisiert und juristisch angefochten. Dies dürfte der Anlass für die Publikation eines Feldversuchs gewesen sein, der vom Hersteller (Syngenta) vor Jahren für die Zulassung eingereicht wurde. Die Autoren der Studie behaupten, dass systemische Rückstände in Nektar und Pollen nach Anwendung von Thiamethoxam zur Beizung von Mais- und Raps-Saatgut ein niedriges Risiko für Bienenvölker bedeuten. Eine genaue Analyse der Studie zeigt jedoch, dass diese Aussage sich mit der angewandten Methodik nicht valide begründen lässt.
Die Methodik ist in weiten Teilen intransparent. Die Randomisierung der Versuchsvölker ist unzulänglich, der Abstand zwischen Kontroll- und Behandlungsfeldern nicht ausreichend, die Expositionsdauer von einer bis maximal 3 Wochen/Jahr unrealistisch kurz. Andere Expositionswege, z.B. über Beizstaub, werden außen vor gelassen. Zahlreiche nicht kontrollierte bzw. nicht kontrollierbare Störfaktoren werden nicht berücksichtigt. Eingesetzt wird Thiamethoxam-Wirkstoff als Monopräparat an Stelle des höher wirksamen, formulierten Marktprodukts. Die Winterverluste werden nicht quantifiziert. Die Ergebnisse werden als grafische Darstellungen von Mittelwerten ohne Streuungsmaß präsentiert. Eine statistische Auswertung fehlt. Stattdessen wird die Interpretation der Ergebnisse den Autoren überlassen. Ihre Schlussfolgerung, dass systemische Rückstände von Thiamethoxam ein niedriges Risiko für Bienenvölker bedeuten, beruht auf einem falsch-negativen Ergebnis. Darunter versteht man, dass eine schädliche Substanz fälschlicher Weise als unschädlich beurteilt wird.
Eine genaue Analyse des Versuchsaufbaus und der Auswertung der Ergebnisse lässt vermuten, dass der von der Herstellerfirma (Syngenta) bezahlte Versuch, der bereits 2005-8 in Frankreich durchgeführt worden war, offensichtlich zur Verteidigung der Vermarktungsinteressen publiziert wurde. Die ausführliche kritische Analyse der Methodik des Versuchs ist auf PAN Germany nachzulesen.
Quelle
PAN Germany
http://www.pan-germany.org/deu/~news-1309.html
Autoren
Peter P. Hoppe und Anton Safer